Im Rahmen der anhaltenden Debatte um immer schärfere Repressionsgesetze und der Verabschiebung von neuen Polizeigesetzen in fast allen Bundesländern bringt die Bundesregierung erneut ein mögliches Verbot der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V. auf die Tagesordnung.
Dabei soll für ein Verbot nicht nur die unverzichtbare Jahrzehnte lange Solidaritätsarbeit der Roten Hilfe bei Repressionen durch den Staatsapparat herhalten, sondern auch ihre kommunistische Vergangenheit.
Die Rote Hilfe Deutschlands (RHD) war in den 1920er bis 30er Jahren die revolutionäre Solidaritätsorganisation der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), bis sie von den Faschisten 1933 verboten wurde.
Nun droht erneut ein Verbot der Roten Hilfe. Umso mehr muss es jetzt heißen Solidarität zu zeigen und ein erneutes Verbot zu verhindern!
Werdet Mitglied der Roten Hilfe!