Heute vor 100 Jahren trat das vom Reichstag verabschiedete reaktionäre Betriebsrätegesetz in Kraft. Der Abstimmung vorausgegangen war eine riesige Kampagne von KPD und USPD, um die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern.
Der Gesetzestext des Betriebsrätegesetzes selbst bringt seinen reaktionären, die klassenversöhnlerische „Sozialpartnerschaft“ in Gesetzesform gießenden Charakter, zum Ausdruck: „Der Betriebsrat hat die Aufgabe: in Betrieben mit wirtschaftlichen Zwecken die Betriebsleitung durch Rat zu unterstützen, um dadurch mit ihr für einen möglichst hohen Stand und für möglichste Wirtschaftlichkeit zu sorgen (…) an der Einführung neuer Arbeitsmethoden fördernd mitzuarbeiten (…) den Betrieb vor Erschütterungen zu bewahren.“
Höhepunkt dieser Kampagne war eine riesige Demonstration während der zweiten Lesung des Gesetzes am 13. Januar 1920 vor dem Reichstagsgebäude. Mehr als 100.000 ArbeiterInnen legten die Arbeit nieder und demonstrierten gegen die bevorstehende Verabschiedung des Gesetzes. In dem Aufruf zur Demonstration betonten KPD und USPD: „Das Betriebsrätegesetz soll alle Gedanken an eine soziale Revolution endgültig zerstören. (…) Der Gesetzentwurf schaltet die Arbeiter und Angestellten aus der Kontrolle der Geschäftsführung und Betriebsleitung völlig aus. Er macht die Betriebsräte zu bloßen Antreibern im Dienste des kapitalistischen Unternehmertums.“
Die Demonstration stand unter dem Motto: „Heraus zum Kampf gegen das Betriebsrätegesetz, für das revolutionäre Rätesystem!“ Die von Gustav Bauer (SPD) geführte Reichsregierung ließ Pistolen, Maschinengewehre und Handgranaten gegen die demonstrierenden ArbeiterInnen einsetzen. 42 ArbeiterInnen kostete dies das Leben, mehr als 100 wurden verletzt.
Während unsere Klassengeschwister vor 100 Jahren mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Verabschiedung des Gesetzes kämpften, wird eben diese heute von Gewerkschaften und Sozialdemokratie als gesellschaftlicher Fortschritt, als erkämpfte ArbeiterInnenrechte verkauft.
Mit dem Verrat der Novemberrevolution in Deutschland, tat die SPD alles dafür Ruhe und Ordnung wiederherzustellen und die Entwicklung der Revolution in eine sozialistische zu verhindern. Das einmal entfachte revolutionäre Bewusstsein der Massen der ArbeiterInnen ließ sich jedoch nicht so einfach wieder vernichten. Die revolutionäre Welle konnte zwar gedämpft aber auch in den folgenden Jahren zunächst nicht besiegt werden. Das zeigen uns auch die Kämpfe der deutschen ArbeiterInnenklasse gegen das Betriebsrätegesetz.
Bis heute fußen die Regelungen für die bürokratische und sozialpartnerschaftliche Vertretung der ArbeiterInnen in den Betrieben im wesentlichen auf diesem Betriebsrätegesetz, welches in vielen Punkten später noch weiter eingeschränkt wurde.
Die Betriebsräte sind seit ihrer Einführung vor 100 Jahren ein Mittel der Befriedung von Klassenkämpfen. Sie verhindern die Entstehung selbstorganisierter ArbeiterInnenkämpfe und reproduzieren dauerhaft legalistische und bürokratische Tendenzen in den Klassenkämpfen.
Als KommunistInnen kämpfen wir, wie vor 100 Jahren unsere GenossInnen und Klassengeschwister, für eine sozialistische Räterepublik, in der die ArbeiterInnen die volle Kontrolle über Betriebe, Staat und Gesellschaft durch ein revolutionäres Rätesystem erhalten. Dieses Ziel kann nur durch die sozialistische Revolution erreicht werden. Sozialpartnerschaft und Co-Management der damaligen und heutigen gelben Gewerkschaften stehen uns dabei im Weg. Wir müssen daher für die selbstständige Organisierung unserer Klasse unter dem Banner des Klassenkampfes und der sozialistischen Revolution eintreten und kämpfen.
Daher ist und bleibt unsere Parole: Alle Macht den revolutionären Räten der ArbeiterInnenklasse!