Ob Antifa-Ost oder Budapest-Komplex – Stärken wir die antifaschistische Solidaritätsarbeit!

5 Jahre Haft für Hanna. So lautet das erste in Deutschland gefällte Urteil im Rahmen des sogenannten „Budapest-Komplex“. Hierbei sollen sich im Jahr 2023 dutzende Antifaschist:innen aus unterschiedlichen europäischen Ländern an Aktionen gegen den faschistischen „Tag der Ehre“ in Ungarn beteiligt haben, was seit dem mit massiver Repression von Seiten des deutschen, wie auch ungarischen Staates beantwortet wird.

Auch wenn Hanna nur eine von vielen Angeklagten ist, so hat das gegen sie gesprochene Urteil doch eine politische Signalwirkung. Die Bundesanwaltschaft versuchte auf Biegen und Brechen das Strafmaß gegen Hanna nach oben zu treiben und forderte auf Grundlage des herbei konstruierten Vorwurfs des „versuchten Mordes“ 9 Jahre Haft. Die Bundesanwaltschaft dürfte jedoch auch mit dem Urteil von 5 Jahren aufgrund vermeintlicher schwerer Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung mehr als zufrieden sein. Denn das Urteil ist in erster Linie eine politische Ansage, insbesondere an die 6 Angeklagten, denen schon bald in Düsseldorf vor dem Oberlandesgericht der Prozess im Rahmen des „Budapest-Komplex“ gemacht werden soll.

Auch Maja ist eine der angeklagten Personen, deren Prozess jedoch unter besonders harten Bedingungen stattfindet und wo zum jetzigen Stand ab Ende Oktober das Urteil gesprochen werden soll. Aufgrund der rechtswidrigen Auslieferung nach Ungarn wird Maja voraussichtlich nach ungarischem Recht verurteilt werden.

Genauso ein Teil der massiven Repressionswelle gegen die linke Widerstandsbewegung ist das „Antifa-Ost“-Verfahren, in welchem es bereits einige Urteile mit mehrjährigen Haftstrafen gibt. So wie in Düsseldorf bald 6 Genoss:innen im Rahmen des „Budapest-Komplex“ der Prozess gemacht werden soll, so trifft dies 7 weitere Antifaschist:innen im Kontext des sogenannten „Antifa-Ost“-Verfahren, das im November in Dresden beginnen soll.

Wir sehen also nicht nur anhand von dem am Freitag gegen Hanna gesprochenen Urteil, sondern auch in Hinblick auf die noch ausstehenden Urteile und Prozesse, dass die Repression gegen Antifaschist:innen massiv anzieht und wir uns als Revolutionär:innen der Tragweite dessen bewusst sein müssen. Denn sie trifft gerade ein dutzend Antifaschist:innen, meint aber alle von uns, weshalb die gemeinsame Solidaritätsarbeit mit den Untergetauchten, den Angeklagten und bereits Verurteilten ein lebendiger Bestandteil der politischen Arbeit sein muss.

Gleichzeitig richten sich unsere Forderungen nicht an den Staat und wir betteln nicht nach „fairen Prozessen“, die es von der bürgerlichen Justiz nicht geben wird. Unsere legitime Forderung ist die Freiheit aller politischen Gefangenen und der richtige Weg ist es, den legitimen Rahmen des antifaschistischen Widerstands auch in Zukunft selbst zu bestimmen.

Antifa bleibt notwendig und die Soli-Arbeit mit allen von Repression betroffenen auch – ob untergetaucht, angeklagt, nach Ungarn ausgeliefert oder in Deutschland verurteilt.

Viel Kraft, Hanna! Halte durch, Maja!
Mut und Kraft an alle angeklagten und untergetauchten Antifaschist:innen!

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